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Familiennamen


Familiennamen weisen heute aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwei
wesentliche Merkmale auf: sie sind vererbbar und durch das standesamtliche Beurkundungswesen kaum veränderbar. [1] Dies trifft für frühere Zeiten nur zum Teil, für das Mittelalter kaum zu. Ursprünglich reichte zur Identifizierung einer Person ein Rufname aus. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung im Hochmittelalter, insbesondere in den Städten, wurde bei gleichbleibender Anzahl der Rufnamen die Zahl der Menschen mit gleichem Namen immer größer. Zunächst erfolgte, falls notwendig, eine Abgrenzung von den Trägern des gleichen Rufnamens durch die Verwendung eines Beinamens. Als Beinamen wurden im wesentlichen Vornamen (z.B. Petersen = Peters Sohn, Carstens = Carstens Sohn), Herkunftsnamen (Orte, Städte, Landschaften, Länder), Wohnstättennamen (z.B. Berger = der am oder auf dem Berg wohnte, Lindner = der an der Linde wohnte, Bär = der im Haus "Zum Bären" wohnte), Übernamen (z.B. Lang, Kurz, Zänker, Weißkopf) oder Berufsnamen verwendet. In Köln haben um 1150 bereits 18% der Personen einen Beinamen, um 1250 sind es bereits ungefähr 80%. Allerdings werden außerhalb der Städte Beinamen oder Familiennamen erst wesentlich später üblich. Mit der Vererbbarkeit des Beinamens wird dieser zum Familien-, Zu- oder Nachnamen, der bisherige Rufname zum Vornamen.

[1] Hierzu und dem folgenden: König, Werner: dtv-Atlas zur deutschen Sprache. Tafeln und Texte. München 8 1991. = dtv 3025. S.125ff.